Ep.02_Meinungsfreiheit - oder die Qualität des Denkens

Shownotes

Meinungsfreiheit ist unserer Grundrecht. Es ist durch unsere Verfassung gesichert. Aber WER darf seine Meinung frei äußern?Ab wann ist eine Meinung eigentlich eine Meinung? Was brauchen wir, um eine Meinung bilden zu können? Und wie kann unser Glaube uns dabei helfen? Darum geht es in dieser Folge.

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Shownotes

  1. Auszug & Einordnung Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

WER darf seine Meinung frei äußern? Das bedeutet, dass alle Menschen (sog. "natürliche Personen") Meinungsfreiheit haben – unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Geisteszustands, ihrer politischen Haltung etc. Auch Minderjährige haben eine Meinungsfreiheit, wenn sie in der Lage sind, den Sinn einer Äußerung zu verstehen und einzuschätzen. Zum anderen haben aber auch organisierte Personengruppen (sog. "juristische Personen"), wie etwa Vereine, Nichtregierungsorganisationen (Greenpeace, Amnesty International etc.), eine Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit wird daher als "Jedermannsrecht" bezeichnet.

Meinungsfreiheit ist ein Schutzrecht gegenüber dem Staat, das nicht nur die Bürger betrifft, sondern JEDEN Es ist also der Staat, der die Meinungsfreiheit aller Menschen auf seinem Territorium zu achten hat. Der Staat darf die Meinungsfreiheit grundsätzlich nicht einschränken. Er darf vor allem nicht bestimmte Meinungen, etwa kritische Stimmen, verbieten. Die Meinungsfreiheit gilt also "vertikal" zwischen dem Menschen und dem Staat. Gleichzeitig gilt die Meinungsfreiheit aber auch zwischen den Menschen. Sie gilt also auch "horizontal". Grund ist, dass die Meinungsfreiheit Teil der verfassungsrechtlichen deutschen Wertordnung ist. Diese beeinflusst alle deutschen Normen, also auch diejenigen im Verhältnis zwischen den Menschen. Der Staat schützt die Meinungsfreiheit, indem er dafür sorgt, dass jeder Mensch die Meinungsfreiheit der anderen Menschen respektiert.

Die Meinungsfreiheit schützt "Meinungen". Darunter versteht man Werturteile und Sichtweisen. Da Meinungen immer subjektiv sind, können sie nicht objektiv richtig oder falsch, wertvoll oder wertlos sein. Geschützt sind sie alle. Unter Meinungen werden sowohl politische als auch andere Meinungen verstanden. Auch Tatsachenbehauptungen werden als Meinung geschützt – aber nur, wenn sie erforderlich sind für die Bildung von Meinungen. Nicht geschützt sind hingegen bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, also Lügen. Das gilt z.B. für die Leugnung des Holocaust. Diese ist gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch verboten und strafbar. Bewusste Lügen ("Fake news") fallen nicht unter die Meinungsfreiheit.

Geschützt wird der gesamte Prozess der Meinungsfreiheit. Das bedeutet, dass sowohl die "Entstehung" einer Meinung (durch Sammeln von Informationen und anderen Meinungen), das "Haben" einer Meinung (als interner gedanklicher Vorgang) als auch das "Verbreiten" einer Meinung (durch schriftliche, mündliche oder sonstige Kommunikation) geschützt sind. Das "Verbreiten" von Meinungen steht dabei im Zentrum. Ziel ist ein freier und ungehinderter Meinungsaustausch. Jeder Mensch soll möglichst viele Meinungen hören, um sich so seine eigene Meinung zu bilden, sie zu ändern oder sie zu bestätigen. Die eigenen Meinungen auszutauschen und sich gegenseitig zu widersprechen, ist also ein wesentlicher Teil der Meinungsfreiheit. Wie die Meinungen verbreitet werden, ist ohne Bedeutung. Auch Verbreitungen über Plakate, Flyer, im Internet, über Facebook, YouTube etc. sind geschützt. "Schutz" der Meinungsfreiheit bedeutet, dass weder der Staat noch der Einzelne eine Meinung verbieten dürfen. Auch die Bestrafung einer Meinungsäußerung (etwa durch Anordnung einer Geldbuße, durch Verurteilung zum Schadensersatz etc.) ist grundsätzlich nicht möglich.

  1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UN 1948 Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

  2. Grünen-Chefin will "emotionales Angebot" gegen AfD | Markus Lanz vom 16. Januar 2024 https://www.youtube.com/watch?v=dsri55jQCkw

  3. Bundesminister Robert Habeck beim Handelsblatt Energie-Gipfel 2024 https://www.youtube.com/watch?v=19utvf-wTco&t=6s

  4. ROBERT HABECK hat „kein Bock mehr“ – DAS sagen die Bürger dazu https://www.youtube.com/watch?v=nLWeCMn6jCQ

  5. When a STUDENT asks about JK ROWLING this happens https://www.youtube.com/watch?v=zIPPpsJY39c

  6. Zitat Voltaire „Ich bin nicht einverstanden mit dem, was Sie sagen, aber ich würde bis zum Äußersten dafür kämpfen, dass sie es sagen dürfen.“ Voltaire

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